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Bund beschließt Änderung der Schriftform

"Die Bundesregierung hat den von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem über 450 Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Bundes abgebaut werden. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf setzt nunmehr die ersten Ergebnisse aus dem „Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes“ vom 6. Juli 2016 um." schreibt eGovernment-Computing (http://bit.ly/schriftForm) und fragt zugleich - geht die Reform weit genug?
Nein.
Wenn man in den Bericht und die Diskussion hier schaut, ist das alles nur ein Kratzen an der Oberfläche. Effektiv 186 Vorschriften von ca. 3500 sollen geändert werden. Dabei wird auf die Landes-E-Government-Gesetze ebenso wenig Rücksicht genommen wie auf regionale und kommunale Anforderungen. Eine durchgängige Konsistenz, was geändert werden soll, ist auch nicht festzustellen.
Besonders das Thema elektronisches Unterschreiben wirft hier angesichts EIDAS noch viele neue Fragen auf. Wann kann man was wie in elektronischer Form mit wem regeln - in der Privatwirtschaft, zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Verwaltung, zwischen den Verwaltungen (hier gibt es ja auch laufend neue Regularien wie z.B. zur elektronischen Rechnung), zwischen Bürgern und Verwaltung, Privatpersonen und Unternehmen ... eine Vielzahl unterschiedlichster Konstellation mit sehr verschieden Arten von Dokumenten und Transaktionen harren der Digitalisierung.
 

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