Archivierte alte Webseite - Datenschutzerklärung, Adressen und Links zu externen Seiten sind vielfach ungültig - Bitte besuchen Sie www.PROJECT-CONSULT.com
Archived old Web Site - Privacy declaration, addresses and links to external web sites may be invalid - Please visit www.PROJECT-CONSULT.com
| Startseite | Impressum | Kontakt | Sitemap | Login
Noch komplizierter
In dem erwähnten ERV-Gesetz wird z.B. die ZPO dahingehend geändert, dass der Rechtsanwalt einen elektronischen Schriftsatz mit qualifizierter Signatur unterzeichnen muss und dann z.B. mit De-Mail zusenden kann. Falls denn das Gericht seinen Zugang eröffnet hat. Nach dem E-GovG aber haben viele Bundesbehörden rechtswidrig aber ihren Zugang für De-Mail nicht geöffnet. Also selbst wenn man annähme, dass eIDAS eine gute Alternative für einen Anwalt wäre, dass er sich vielleicht im Ausland eine ID besorgt(es soll international tätige Anwälte geben), dann bekommt er weitere Probleme: - nach der ZPO muss er eine qualifizierte Signatur nehmen - im Bund haben sich zwei Ministerien die Arbeit geteilt: das BMI kümmert sich um den ID-Teil von eIDAS, das BMWi um den Vertrauensdiensteteil. Da müsste dann der RA raus finden, ob er sich auf den ID-Teil berufen kann (der aber erst 2018 die Notifizierung bei der EU für die eIDS plant) oder aber ob er einen Vertrauensdienst nutzt. Das BMWi hat gesagt, dass das Signaturgesetz wegen Inkompatibilität zu eIDAS weg fällt, hat aber noch kein Änderungsgesetz in die parlamentarische Beratung gebracht, obwohl eIDAS seit Mitte 2016 anwendbar ist. - würde nun Lichte in dieses rechtliche Chaos kommen, müsste die BRAK zudem prüfen und zulassen, ob ATOS alle anderen Vetrauensdeinste mit implementiert hat oder ob man im wöchentlichen Takt (ab 2018?) dann neue Software einspeilen muss, deren Funktion man nicht versteht, deren Gültigkeit nicht nachvollziehen kann, aber rechtlich anzuwenden ist. Dieses alles ist ein nicht praktikables Chaos, das deutsche Juristen hier in ihrer Weltfremdheit angerichtet haben. Anwälte in UK und USA können E-Filing zu Gericht einfach mit User/Passwort verrichten. Deutschen Kollegen wird aber dieser Bürokratieaufwuchs zugemutet, ohne dass der begründet wird. Sind deutsche Rechtsanwälte krimineller als US- und UK-Kollegen, muss das Schutzniveau deshalb höher? Wo ist die WiBe für diesen Bürokratieaufwuchs? Warum schweigt der Normenkontrollrat, dass hier maßlos Bürokratie ohne Nutzen aufgebaut wird, statt wir gefordert abgebaut wird? Warum wird zugelassen, dass die von der Verfassung gebotene Verhältnismäßigkeit missachtet (oder verachtet?) wird? Verständlich aber wird bei diesen Schildbürgerstreichen, dass E-Government auf viele Jahre in Deutschland mausetot ist. Ermordet von weltfremden Juristen. Dieses nationale Schrott ist nicht heilbar ohne brutale Reformen. Und beim E-Invoicing deutet sich der nächste Schrott an: Während man in den USA seit 20 Jahren mit Internetstandards (nach EDI)Rechnungen austauscht, werden in Deutschland derzeit zur Umsetzung der EU-Invoice-RL zwei nationale Standards entwickelt, die nicht mal zu den Österreichern kompatibel sind, geschweige den EU-weit. Nachhaltig ist in Deutschland nur das Ermorden von E-Government. Im §14 UStG hat man die Signaturpflicht vom Finanzministerium wieder abgeschafft, weil es dem ums Geld geht. Aber in den anderen Bereichen haben sich die Walldorf-Schüler mit freiem Spielen durchgesetzt. Man muss sich schon schämen.