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eIDAS in der öffentlichen Verwaltung?

Lieber Wolfgang Ksoll,
danke für den Kommentar - aber eIDAS ist nun mal europaweit bindend auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und muss umgesetzt werden. Punkt. Daran, dass wir in Deutschland mal wieder ganz weit hinten sind und unseren Sonderlocken frönen, daran haben wir uns doch schon gewöhnt, oder?
Ich persönlich halte das "Siegel", ob nun qualifiziert oder nicht - für einen herausragenden Fortschritt, der es erlaubt, die personengebundene Signatur in vielen Verfahren - beim Scannne, bei Ausschreibungen und so weiter - erstmal innerhalb der öffentlichen Verwaltung selbst abzuschaffen. Eingänge wie Ausgänge wie interne Prozesse und Dokumente - alles lässt sich serverbasiert signieren.
Im G2C Government to Citizen und C2G muss aber noch einen Schritt weitergehen und die komplexen Verfahren abschaffen: Login auf gesicherten Portalen mit einfacher Authentifizierung (nein, nicht die eiD, nicht die Siganturkarte, vielleicht eher Handy-Signatur oder Paypal) zum Beispiel.
Aber SIe haben Recht, wenn es um die aktuelle Gesetzeslage geht. Diese ist mittlerweile chaotisch. Alle unterschiedlichen proprietären und hinderlichen Anforderungen auf Bundes- wie auf Landes- wie auf Branchen- und wie auf Sonstwie-Ebene müssen entschlackt werden. qeS und De-Mail raus, eIDAS rein! Alle Gesetze und Verordnungen gehören angepasst. Und - die GoBD machen es für Handels- und Steuerrecht vor - es gilt komplett "signaturfreie" Räume zu schaffen - wo immer möglich.
Es wäre also falsch, wenn sich die öffentliche Verwaltung nicht konsequent mit eIDAS beschäftigt und dieses umsetzt. Wir werden in Europa immer mehr abgehängt und eigentlich bietet eIDAS die Chance, die alten Zöpfe einmal anzuschneiden. Dies gilt besonders für den ganzen BSI 03125, BIS 03138 und sonstigen Kram.
Ulrich Kampffmeyer
Ceterum censeo Carthaginem (QES, De-Mail, TR-ESOR, TR-ResiScan usw.) esse delendam!

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